AGB - Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für gastronomische Leistungen
der
Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH
Motzstraße 28
10777 Berlin
Stand: 1. Juli 2023.
§ 1 Geltungsbereich
1. Die vorliegenden „Geschäftsbedingungen für gastronomische Leistungen“ gelten gegenüber Unternehmen, gewerblich handelnden Personen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (nachfolgend Unternehmer genannt) in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse. Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen unserer Kunden gelten nur, wenn die Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH (nachfolgend auch Blond genannt) sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Werden mit dem Vertragspartner im Catering- oder Gastronomievertrag abweichende Vereinbarungen getroffen, haben diese Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser Geschäftsbedingungen.
2. Bestellungen von Kunden, die unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen erfolgen, führen in keinem Fall zur Anwendung abweichender oder widersprechender Geschäftsbedingungen, auch wenn Blond im Rahmen der Abwicklung des Vertrags hierauf nicht nochmals gesondert hinweist.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote der Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH zur Erbringung gastronomischer Leistungen sind freibleibend und unverbindlich auch wenn sie unterschrieben werden. Erfolgt durch den Mieter (nachfolgend auch Kunde genannt) eine Auftragserteilung auf ein freibleibendes Angebot, ist erst dies im Rechtssinn ein Angebot zum Abschluss des Vertrags. Die Annahme eines Angebots zum Vertragsabschluss durch Blond kann bis zu drei Wochen dauern. Die Annahme eines Angebots ist auch ohne Einhaltung der Schriftform konkludent durch Erbringung der Leistung möglich.
2. Angebote der Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH zur Durchführung von geplanten und beworbenen Darbietungen sind unverbindlich und können jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine wirtschaftlich zu rechtfertigende Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Teilnahme von weniger als 5 Personen wird ein solches Angebot in jedem Fall storniert.
2. Spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunden die genaue Teilnehmerzahl schriftlich mitzuteilen. Die Angabe ist verbindlich und kann bis spätestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung in Abstimmung mit Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH um maximal 5 % der ursprünglich angegebenen Personenzahl modifiziert werden.
3. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunden nach Absprache mit Blond die Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen.
§ 3 Haftung für Verlust oder Beschädigung
Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen des Kunden und seiner Gäste wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es wird ein entgeltlicher Verwahrungsvertrag abgeschlossen oder der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
§ 4 Preise und Zahlung
1. Abrechnungsgrundlage ist die von dem Kunden angegebene und gegebenenfalls nachträglich modifizierte Teilnehmerzahl, bzw. die verbindlich bestellten Mengen.
2. Die Abrechnung der Kaltgetränke erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch, es sei denn, es sind verbindliche Mengen oder Pauschalen ausdrücklich vereinbart.
3. Wünscht der Kunden ein Limit für den Getränkeausschank, ist dies in der Bestellung oder spätestens bei der Annahme des Angebots schriftlich anzugeben.
4. Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn, dass ausdrücklich ein Inklusivpreis vereinbart ist, in dem die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.
5. Soweit nicht anders angegeben, hält sich Blond an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 14 Tage ab dessen Datum gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
6. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge netto zu zahlen. Der Kunden kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Verzugszinsen betragen für gewerbliche Kunden gemäß § 288 II BGB acht Prozentpunkte über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, für Verbraucher fünf Prozentpunkte über diesem Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt.
7. Die Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen; sie wird den Kunden über die erfolgte Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
8. Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden schließen lassen, ist Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH berechtigt, die gesamte bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
9. Ist der Kunde nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Ist der Rechnungsempfänger nicht identisch mit dem Kunden, so hat der Kunde eine verbindliche Erklärung des Rechnungsempfängers über die Kosten- übernahme vorzulegen.
§ 5 Sicherheiten
1. Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH ist berechtigt von dem Kunden eine Vorschusszahlung in Höhe von bis zu 100% der Auftragssumme zu fordern. Vorschusszahlungen werden spätestens 14Tage vor der Veranstaltung fällig.
2. Verlangt Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH von dem Kunden eine Vorschusszahlung innerhalb einer bestimmten Frist, erfolgt die Annahme des Auftrags unter der aufschiebenden Bedingung fristgerechter Zahlung.
3. Anstatt der Vorauszahlung kann der Kunden bei einem Auftragsvolumen von bis zu EUR 1.000,00 die Sicherheitsleistung auch durch eine Einzugsermächtigung von einem hinterlegten Kreditkartenkonto veranlassen.
§ 6 Pauschalierter Vergütungsanspruch
1. Kündigt der Kunde den Vertrag, oder wird die Veranstaltung nicht durchgeführt, so kann Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH folgende pauschalierte Abgeltung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen verlangen: – Kündigung bis zum 15.Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Bestellwertes – Kündigung ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Bestellwertes
2. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Blond kein Schaden oder ein Schaden nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 7 Leistungs- und Erfüllungspflichten, Ausschlussfrist für Mängelanzeige, Abtretungsverbot
1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat die Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten.
2. Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Kunde unverzüglich mündlich und spätestens innerhalb von 2 Wochen schriftlich, Blond anzuzeigen. Eine verspätete Mängelanzeige führt zum Ausschluss der Gewährleistung und Haftung von Blond.
3. Ansprüche gegen die Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH sind nicht abtretbar, soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt.
§8 Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
Zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Geschäftszwecke erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der an Blond übermittelten personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 9 Haftung
1. Die Haftung von Blond für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht von Blond für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
3. Soweit die Haftung nach diesen Bestimmungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Blond Gastro- und Veranstaltungs GmbH.
4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, bei der Zusicherung von Eigenschaften und im Fall der gesetzlichen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
1. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts, ist das Amtsgericht Berlin Charlottenburg zuständig.
3. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. In diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck erreicht wird.